Ohne Killer erwischt ab 01.06.2012

Diskutiere Ohne Killer erwischt ab 01.06.2012 im Auspuff Forum im Bereich Technik; Hi Kollegen, mich würde mal interessieren, was für Strafen ihr bislang kassiert habt, als ihr nach dem 01.06.2012 und damit nach der Neuregelung...

Welche Strafe?

  • Mündliche Verwarnung

    Stimmen: 21 41,2%
  • 25€ Verwarngeld

    Stimmen: 15 29,4%
  • 90€, 3 Punkte

    Stimmen: 9 17,6%
  • 225€, 4 Punkte

    Stimmen: 2 3,9%
  • sonstige

    Stimmen: 8 15,7%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    51
maxberlin

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Racegixxer
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Hi Kollegen,

mich würde mal interessieren, was für Strafen ihr bislang kassiert habt, als ihr nach dem 01.06.2012 und damit nach der Neuregelung des Fahrens ohne dB-Eater erwischt wurdet.

Ich habe jetzt nämlich schon alle möglichen Versionen gehört / gelesen und bin auf ein Ergebnis hier aus dem Forum gespannt.

Gruß, Max
 
S

Speedbuster

Gixxer
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Willst du die richtige Antwort haben?!

Kann aus Erfahrung sprechen. Bis wann es mal so war weiß ich nicht, aber kannte das noch, ohne Killer 50 Euro und gut ist . Jetzt sieht es so aus:

Killer raus, dadurch richtig Lärm. Hier kann jeder Polizist abwägen. D.h. es gingen weiterhin die 50 Euro, bzw 25 Euro eigentlich und wegen Vorsatz eine Erhöhung auf 50 €. ODER 90 € und die 3 Points. Ist der Pott extrem laut, dann reduziert sich dieser Ermessenspielraum oder wie das heißt und wir zahlen die Anzeige mit Punkten......

Informant kommt von der Stelle die das bearbeitet;-)
 
maxberlin

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Bitter, schon der erste mit 4 Punkten und 225€ dabei. Das passiert also tatsächlich :/
 
S

Speedbuster

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Das kann nicht sein, dass nur wegen dem Killer 4 Punkte und so viel Kohle fällig sind!!!
 
Gwen

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das kann und will ich auch nicht glauben.....
ich habe mal was gehört von 1 punkt und 80€
 
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Ich scann euch das noch ein, wie gesagt ich kenn wen von der Bußgeldstelle. Es sind neue Verwarnungsmöglichkeiten da. Ab dem Januar 2013 soll sogar ein neuer Tatbestandskatalog kommen wo diese aufgeführt sind. Ich hab von dem den Wortlaut und die Kosten in Kopie bekommen es sind 90 Euro 3 Puunkte und geahndet wird nach der STVZO oder FZV
 
Gwen

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Kleingixxer
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pfff....
 
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Was du nicht alles glaubst und hörst . . . . . hast mal gehört und wann vor nem Jahr? Tatbestände haben sich geändert und es haben auch schon einige am eigenen Leib erfahren ;-), aber glaub und hör du mal weiter ....
 
maxberlin

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Racegixxer
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Zitat von unbekannt:

"Seit dem 1.6.2012 hat sich das Karussell noch eimal gedreht.
Betroffen ist unser guter alter Kumpel, der §19 der STVZO mitsamt seine Verwanten aus dem Bußgeldkatalog.
Da insbesondere im Internet kubikmeterweise Bullshit in dieser Angelegenheit unterwegs ist, bröseln wir für Euch die aktuellen Zusammenhänge und zu erwartenten Konsequenzen detailliert und verständlich auf.

Beginnen wir mit besagtem §19, der sich um das Erlöschen der Betriebserlaubnis kümmert.
Er definiert klar, wann dieser Umstand überhaupt anwendbar ist und benennt dafür drei Fälle:

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird

Punkt drei bietet also tatsächlich den notwendigen Hebel um gegen Brülltüten aktiv werden nzu können.
Soweit so schlecht. Denn zusätzlich wird in der Neuformulierung einer Passage das Wiedererlangen der BE deutlich erschwert.
In Kombination bedeutet dass z.B., die Remontage des Eaters in einer Kontrolle, die durch seine Amputation erloschene BE, nicht wieder herstellt.
Technischer Humbug, aber derzeit gültigesn Verfahren.
Damit wäre der Hebel also bekannt. Was aber kostet der Spass jetzt?

Das regelt die ebenfalls seit 1.6. gültige Änderung des Busgeldkatalogs wie folgt in #189a ff.
"Als Halter die Inbetriebnahme eines Fahrzeuges angeordnet oder zugelassen, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war und dadurch die Verkehrssicherheit oder die Umwelt wesentlich beeinträchtigt" ergeben
135,- Euronen plus einen Punkt
Zusätzlich greift #214a ff. für den Fahrer
"Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Verkehrssicherheit oder die Umwelt wesentlich beeinträchtigt"
und belegt die Sache mit weiteren
90,- Euronen und 3 Punkten

Da in den meisten Fällen Fahrer und Halter ein und dieselbe Person sind, detoniert beides auf einem Hof....
Ob tatsächlich die Strafen addiert werden, oder in Kombination zu Buche schlagen, wird die Praxis zeigen.
Sollte beides voll durchgezogen werden, wovon derzeit auszugehen ist, bedeutet das also, dass bis zu 225,- Kracher plus Verwaltungsgebühr und 4 Punkte fällig werden.

Richtig lustig wird das Szenario, wenn man sich das unter dem Aspekt der Revision des Flensburger Punktesystems betrachtet."
 
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JA das geht nur wenn Halter und Fahrer nicht die gleiche Person sind. Also kann es folglich nicht sein, dass eine Person 225 Euro bezahlen muss und 4 Punkte bekommt. Ist das Mopped also auf die Frau oder die Mutter angemeldet bekommt diese die 135 Euro Geldstrafe mit dem Punkt.

Informiert euch mal über Tateinheit und Tatmehrheit..... gefährliches Halbwissen sage ich da nur. Es kann nur eines geahndet werden und zwar das spezifischere. UND das ist hier das Fahren ohne DB Eater!!!

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Neuer Text innerhalb von 30 Minuten - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -​

P.S. Man muss ja nicht immer glauben was stimmt;-)
 
Gwen

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Kleingixxer
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@Speedbuster

das pfff sollte nicht nicht böse gemeint sein :)

sondern pfff...muss das so teuer sein :)
 
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Also der Preis, da lässt sich drüber Streiten..... das erlöschen der BE ist klar, gibt ja ne gesetzlich festgelegte Grenze bis zu welcher DB-Zahl ein Pott ok ist. Denke darauf beziehen die sich. Und mal ganz ehrlich, was würdet ihr sagen wenn an eurem Garten / Haus wo ihr gemütlich sitzen wollt oder ungestört sein wollt einer mit so nem Pott langbrettert. Keine Frage Sound ist ein Muss aber ich kann die andere Seite auch verstehen.
 
phabzon

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Neuregelung: Bußgeld bei "Fahren ohne db-Eeater"
Die nach dem Entfall des §18 StVZO entstandene Rechtslücke wurde durch die 47. Änderungsverordnung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften nun geschlossen und damit die Ahndung von vorsätzlichen Änderungen an Kraftfahrzeugen, die infolge einer Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, neu geregelt.

So sieht die Änderung des Bußgeldkataloges für das Fahren ohne dB-Eater und andere Manipulationen, die zur Verschlechterung des Geräuschverhaltens führen, nun folgende Regelsätze bei Motorrädern vor:

Zulassung der Inbetriebnahme (Halter): 135€

Inbetriebnahme (Fahrer): 90€

und entsprechend des Tatbestandes 214 eine Bewertung mit 3 Punkten und FaP Kategorie B.

Nachzulesen Seite 3 unten bis Seite 8 des Bundesrat-Beschlusses vom 30.03.2012:
http://www.bundesrat.de/cln_152/Sha...aw,property=publicationFile.pdf/843-11(B).pdf

Die Verordnung wurde verkündet am 16.05.2012 im Bundesgesetzblatt und tritt diesbezüglich somit am 01.06.2012 in Kraft.
Der erste Beitrag den Google ausspuckt.

Ich verstehe das also so:
Gehört die Karre dir: 135€ + 3 Pkt
Gehört die Karre nicht dir (z.B. Probefahrt): 90€ + 3 Pkt

EDIT: Find die Strafe auch nicht zu hoch. Würde man ein wenig Rücksicht auf seine Mitmenschen nehmen, könnte man den Killer gleich drin lassen und gut ;)
 
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Freezedevil

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Ich finde auch, dass man sich über die Strafe nicht aufregen sollte. Wie der Name ->Strafe<- schon sagt, ist es eben keine Gebühr die erzwungenermaßen zu entrichten ist, sondern es soll abschrecken. Die bisherige Strafe ist offensichtlich für viele nicht abschreckend genug, also ist es doch nur logisch, dass sie in Zukunft stärker zulangen.

Man könnte jetzt natürlich wieder über Sinn und Unsinn des Verbots im Allgemeinen streiten, aber das ist wieder eine ganz andere Diskussion.
 
Koelschbloot

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Genau die gleiche Diskussion könnte man hinsichtlich Sinn und Unsinn ja auch über das Fahren ohne Eater führen - zum ersten Punkt gibt es außer der meistens damit verbundenen vollen Motorleistung nichts - und die erreicht man eben auch mit der (leiseren) Serientröte.

Also nicht klagen, sondern es wie ein Mann nehmen, wenn man ohne erwischt wird :cop:
 
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Zut Interpreattion des Textes :

Die Strafe von 135 Euro und dem Punkt geht an den Halter ( Wenn dir die Maschine nicht gehört)
Die Strafe von 90 Euro sowie den 3 Punkten gehen an den Fahrer (Wenn es nicht deine ist und du fährst)

Kommt es zu dem Fall, wie außergewöhnlich :spiny: , dass man auf seiner eigenen Maschine sitzt, sprich diese auf einen
selber zugelassen ist greift die speziellere Strafe und/oder die höhere.

Fazit: Die 90 Euro und die 3 Punkte sind die speziellere und höhere Strafe. Gemessen wird hier an den Punkten;-)
Diese Auffassung entspricht der Rechtsauffassung in Bezug auf Bußgelder und Ordnungswidrigkeitenanzeigen.

Es gilt der Grundsatz "lex speziales vor lex generalis"

P.S. das ist mein letzter Post zu dem Thema, wie ich schon sagte man muss ja nicht glauben was Stimmt. Im Widerholungsfall kann das Bußgeld von der Bußgeldstelle erhöht und Auflagen an den Fahrer gestellt werden.
 
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sollte 200€ bezahlen und musste bei der Landesprüfstelle vorfahren.

Sind dann 110€ geworden mit Anwalt
 
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In München wird deine Kiste in den meisten Fällen gleich sichergestellt inkl Gutachten seitens der Polizei!
 
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Mich würde echt mal stark interessieren wie das dann mit dem neu geplanten Punktesystem in Einklang gehen soll.
Bei 4 Punkten pro Tat heisst das ja, 2 mal erwischt werden und Führerschein weg !?
Ich glaube in der Hinsicht müssten die sich noch etwas einfallen lassen, falls nicht dann sag ich nur: :smilie_f:
 
maxberlin

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Mit dem neuen Punktesystem bekommst du nur noch maximal 2 Punkte für die schwersten Vergehen, 4 Punkte-Strafen gibt es dann nicht mehr.

Außerdem wird es für das Fahren ohne Killer vermutlich - wenn überhaupt - nur noch einen Punkt geben, wenn nicht sogar gar keinen und dafür ne fette Geldstrafe.
 
Thema:

Ohne Killer erwischt ab 01.06.2012

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