
Raiden
Racegixxer
Themenstarter
Hi,
darf man in D die Scheiben von Fahrer- und Beifahrertür tönen?
darf man in D die Scheiben von Fahrer- und Beifahrertür tönen?
schön dezent getönt und beim tüv muss man bekannte haben....Definitiv NEIN!
Und bei einem Unfall kannst du ganz übel an den Eiern wegen Mitschuld drangekriegt werden!!!
Spätestens wenn du zum TüV musst kannste die Folie wieder abreissen.
Im Zusammenhang mit den Bekloppten, die Steine etc. von Brücken werfen,Natürlich darf man vorne Tönen, das muss aber so minimal sein(gibts nen genauen %-Satz), das es einfach nur absolut besch..... aussieht, vor allem im Vergleich zu den hinteren Scheiben dann!