"Unklare Verkehrslage" und missachtung von fahrstreifenbegrenzung?!

Diskutiere "Unklare Verkehrslage" und missachtung von fahrstreifenbegrenzung?! im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; Hi Freaks mich hat heute morgen mal wieder unsanft der postbote begrüßt unzwar wird mir vorgeworfen am 9.10. auf einer landstarsse hier in der...
BigDave

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Supergixxer
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Hi Freaks

mich hat heute morgen mal wieder unsanft der postbote begrüßt

unzwar wird mir vorgeworfen am 9.10. auf einer landstarsse hier in der nähe bei "unklarer verkehrslage" überholt zu haben und dabei die fahrstreifenbegrenzung missachtet zu haben.
Ein autofahrer(ich nehme an der, den ich überholt habe) hat mich angezeigt.

Das ganze soll mcih 170 euro kosten und mir 4 punkte einbringen! Oo

das problem: bin noch in der probezeit UND es läuft noch ein anderes verfahren gegen mich wo mir illegale strassenrennen vorgeworfen werden obwohl ich mit einem mir unbekannten motorradfahrer nur durch eine kurve bin...aber die polizei legt das als rennen aus. habe diesbezüglich schon den anwalt eingeschlatet....

jetzt frage ich mich: Der vorwurf der HEUTE gekommen ist...ist der nicht mit aussage gegen aussage aus der welt zu kriegen? Und warum soll das ganze so teuer sein? hat das vllt was mit den anderen dingen zu tun? und glaubt man mir überhaupt noch wenn cih sage ich ahbe nciht im überholverbot überholt?

wäre dankbar für ein paar meinungen...vorallem natürlich über SAMS meinung:P+

gruß tim
 
DonAndolini

DonAndolini

Großgixxer
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Wenn du nachweisen kannst das es kein Überholverbot gab dann kannst dann wird evtl die Anzeige fallen gelassen. Es geht nicht was du weißt, sondern was du beweisen kannst ;)

Gib das deinem Anwalt er wird wissen was er zu tun hat...


Gruß
 
S

Strimmiger

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nix selbst unternehmen am besten direkt zum Anwalt sonst hast du eh keine Chance
 
M

Mr.Speed

Gast
ich hab vor Jahren mal ein Typen angezeigt der mich Überhollte und mich ausbremste und zwar fast bis zum Stillstand. Witzig war das nicht wirklich...jedenfalls wurde das Verfahren Eingestellt weil ich den Fahrer nicht beschreiben konnte.
Das beste ist immer noch du schreibst der Behörde, das der Wagen zum verkauf steht und damit eine Probfahrt gemacht wurde. Werd der fahrer ist bzw war, weisst du natürlich nicht.

Gibt sicher wieder einige die das jetzt nicht für gut heisen, aber bei mir hat das bis jetzt immer funktioniert ;)
 
Tobias S.

Tobias S.

Supergixxer
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Ich bin gespannt womit der Beobachter dein Verhalten beweisen will... hat er ein Foto von dir auf der falschen Fahrbahn?... Saßen noch 10 leute mit ihm im Auto? Gibs deinem Anwalt und lass dich nicht wahnsinnig machen.
 
BigDave

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Supergixxer
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danke schonmal jungs

ja das mit dem verkauf hab ich auch shconmal gedacht...hab aber keine lsut auf ein fahrtenbuch doer sowas...

weitere zeugen als der fahrer slebst sind nicht aufgelistet

hab es auch vor meinem anwalt zu geben, nur ihc frage mich halt in wie fern die behöreden das dann einfach fallen lassen , wenn ich so doer so kein unbeschriebenes blatt bin^^
 
Nate

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Großgixxer
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schliess mich auch den meinungen der anderen an , der autofahrer steht ja in der beweispflicht und muss erstmal beweisen das DU gefahren bist bzw. muss den verstoß beweisen und ich glaub nicht das er das kann ! ansonsten sagst du einfach das du nicht weißt wer zu diesem zeitpunkt mit deinem mopped gefahren ist...sollte es zu einem verfahren kommen ----> im zweifel für den angeklagten
 
28-elton-28

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Kleingixxer
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Ich hatte einen ähnlichen Fall im Bekanntenkreis.

Die Halterin hat Einspruch eingelegt und gesagt das sie es nicht war und schwup die wup....

Stand Aussage gegen Aussage und dann heißt es ja so schön "In dubio pro reo", Im Zweifel für den Angeklagten.;):)

Aber nervig sind so Briefe jedoch immer :D:D
 
A_H_A_B

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Supergixxer
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Wenn Rechtsschutz dann Anwalt.
Hatte auch so einen spinnerden Autofahrer der mich angezeigt hat weil jemand mit meiner Maschine schneller konnte als er. 1x Lichthupe + 1x kurz gedrängelt sind noch keine Nötigung. Fahrer des Motorrades nicht zu identifizieren.
Verfahren gemäß §170 Abs.2 eingestellt.

DANKE Frederick (Sam) :D

Jedoch verliere ich so langsam die Geduld, wenn ich mit dem LKW oder wie vor kurzem mit einem Wohnmobil unterwegs bin, benehmen sich viele Autofahrer wie eine offene Hose und drängeln und hupen was das
Zeug hält und tun gerade so als wären sie die Pächter der Überholspur. Wehe ich komme am nächsten Tag mit dem Motorrad angerauscht, dann fühlt sich jeder Linksspurschleicher genötigt und bringt alles zur Anzeige.
Vielleicht sollte ich mal den Spiess umdrehen, mir eine Kamera aufs Mopped oder LKW montieren und jeden Idioten anzeigen, am besten immer in der gleichen Dienststelle. :D
 
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Nate

Nate

Großgixxer
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Vielleicht sollte ich mal den Spiess umdrehen, mir eine Kamera aufs Mopped oder LKW montieren und jeden Idioten anzeigen, am besten immer in der gleichen Dienststelle. :D

wäre auf jedenfall mal ne coole aktion :) da würden sich manche mit sicherheit wundern !
 
T

Timmay

Gast
die lage ist klar: es fehlen die beweise.
mir wurde mal ein rotlichtverstoß vorgeworfen, in dem 2 polizeibeamte als Zeugen genannt wurden, alles ohne Foto oder mich direkt anzuhalten.

Meine antwort darauf war: Wo sind die Beweise?

Das Verfahren wurde somit eingestellt :D :D


also mach dir da mal keinen Kopf, das bekommt der NIE durch
 
S

Sam

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@BigDave: Akte einsehen, vorher kann man da nicht wirklich sinnvolle tipps geben.

bis jetzt lese ich mal nur ein überholen im überholverbot, aber es kommt auf die aussage des zeugen (anzeigenerstatters) an. also ab zum anwalt mit der sache
 
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