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Servus,
ich bin ganz neu hier bei euch im Forum... registriert hab ich mich auf grund dessen, dass ich mir vor kurzem ne gsxr k8 zugelegt hab
nun zu meiner frage... undzwar ist die maschine ja für nen fahranfänger leicht übermotorisiert, weshalb der gesetztgeber nicht umsonst ne 2jährige probezeit verordnet. sie wird wohl auch fürs erste gedrosselt so vernünftig bin ich dann schon-.- was würde aber passieren wenn ich die maschine nächstes jahr auf nen kumpel anmelde der aus dieser probezeit geschichte draussen ist und die mich mit der ungedrosselten maschine f*****? bekommt er dann auch ärger oder könnte man sagen dass man sich das ding nur mal so ausgeliehen hat???
vll wisst ihr ja was der busgeldkatalog so vorschreibt
schonma danke für eure antworten
ich bin ganz neu hier bei euch im Forum... registriert hab ich mich auf grund dessen, dass ich mir vor kurzem ne gsxr k8 zugelegt hab
nun zu meiner frage... undzwar ist die maschine ja für nen fahranfänger leicht übermotorisiert, weshalb der gesetztgeber nicht umsonst ne 2jährige probezeit verordnet. sie wird wohl auch fürs erste gedrosselt so vernünftig bin ich dann schon-.- was würde aber passieren wenn ich die maschine nächstes jahr auf nen kumpel anmelde der aus dieser probezeit geschichte draussen ist und die mich mit der ungedrosselten maschine f*****? bekommt er dann auch ärger oder könnte man sagen dass man sich das ding nur mal so ausgeliehen hat???
vll wisst ihr ja was der busgeldkatalog so vorschreibt
schonma danke für eure antworten