Autoverkauf - R?cktrittrecht

Diskutiere Autoverkauf - R?cktrittrecht im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; Hey ihrs, heut nachmittag kommen welche mein hei? geliebtes autochen kaufen. Jetzt die Frage. Gilt das immer noch das man auch von einem...
Mr.X

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,,il maleducato"
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Hey ihrs,

heut nachmittag kommen welche mein hei? geliebtes autochen kaufen.

Jetzt die Frage. Gilt das immer noch das man auch von einem privaten kaufvertrag innerhalb von 8 Tagen zur?cktreten kann?

das w?re n?mlich wichtig zu wissen, nicht das ich dann den auspuff f?r meinen bock bestelle und der kommt nach 5 tagen an und will den karren zur?ck geben.

hab sowas im hinterkopf das das 8 Tage Recht nicht mehr f?r private gilt...
 
J

JONNYDUCK

Gast
... also ich kenne auch nur das 14 t?gige Recht zur R?ckgabe, aber das gilt nur f?r gewerbliche Zwecke !?

Ansonsten w?rde ich dies auf dem KAUFVERTRAG extra vermerken !

KEIN R?ckgaberecht !
KEINE GARANTIE oder GEW?HRLEISTUNG da Privatverkauf !
GEKAUFT wie GESEHEN !
 
Mr.X

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,,il maleducato"
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ja das hab ich mir auch schon ?berlegt das mim r?ckgaberecht extra nomma drauf zu schreiben.

der k?nnte mit dem wagen in den tagen ja sonst was machen...
 
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Sam

Racegixxer
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es gibt weder bei privaten noch bei gewerblich Kaufvertr?gen ein allgemeines gesetzliches R?cktrittsrecht!
Ausnahmen sind Fernabsatzvertr?ge da sind es 14 Tage.

Und das was JONNY meint gibt es ebensowenig, wenns sowas tats?chlich geben sollte, dann ist dies ein Zugest?ndnis des Verk?ufers aber keine gesetzliche Pflicht.
 
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,,il maleducato"
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aber es kann nix schaden das auf den vertrag drauf zu shcreiben oder?
 
S

Sam

Racegixxer
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mir w?rde kein grund einfallen der dagegen spricht.
ich w?rde aber lieber einen gew?hrleistungsausschluss reinschreiben, das empf?nde ich als sinnvoller.

oder lad dir beim adac doch wenigstens nen standartvertrag runter.
 
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,,il maleducato"
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ah ja, grad geguckt,

das steht schon drauf ,, Das Fahrzeug wird unter Auschluss der Sachm?ngelhaftung verkauft soweit nicht anderes vereinbart"
 
Basti

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Gixxer
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Noch was wichtiges... die Formulierung "Gekauft wie gesehen" NICHT verwenden, da dies nur sichtbare m?ngel beinhaltet und in Zweifel den "ausschluss jeglicher Gew?hrleistungen" aufheben kann... hatte den Fall leider schon mal im Freundeskreis :mad:
 
Mr.X

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,,il maleducato"
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hab ich nicht drauf geschrieben ;)

obwohl du als privatmann von jeglicher gew?hrleistung befreit bist so wie ich das verstanden hab.
 
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Thor

Gast
Nach EU-Recht theoretisch nicht mehr, au?er du schlie?t es aus - auf den Vordrucken ist es ja meistens schon ausgeschlossen.
 
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Sam

Racegixxer
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so ist es, schliesst der privatmann die gew?hrleistung nicht aus, so haftet er auch bei gebrachtverkauf noch ein jahr f?r m?ngel nach gew?hrleistungsrecht
 
Stress.Lupo

Stress.Lupo

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Brauchst nur den E-Bay standartspruch f?r Kein R?ckgaberecht da Privat drunter zu schreiben wenn der unterschreibt is das fest das er es nicht mehr tauschen kann
 
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