hab hier mal was gegoogelt vielleicht hilft dir das weiter:
Wichtiger Nachtrag siehe ganz unten
Im April treten z.T. wesentliche rechliche Neueordnung des EU-Hofgerichtes in Kraft, die besonders uns Biker betreffen.
1. Abgasuntersuchung f?r Bikes
2. T?v-Abnahme Neuregelung f?r Zweir?der
3. Kennzeichen gem. ? 72 STVZO nach Muster A der Anlage V zur STVZO (EU v. 01.04.2005)
zu 1.>> Wie Josef ja bereits berichtete wird ab 1.4. bei der T?V-Abnahme die ASU Pflicht.Es wird ein Probelauf auf dem Rollenpr?fstand von 15 Min. ausgef?hrt. Der T?V tankt bis Oberkannte , wird abzu?glich des Vrbrauchs hinterher wieder abgesaugt.Der Luftmengenverbrauch am Ansaugstutzen wird mittels Veturi gemittelt und erfasst und ins Verh?ltnis zum Verbrauch gesetzt und durch den Hubraum geteilt , es muss ein Faktor <= 1 sein, wobei der Hubraum nach der Auslitermethode ermittelt wird...also stellt Euch darauf ein , mogeln geht nicht mehr , weil auch das Inhaltsvolumen der Auspufft?pfe gemessen wird.
zu 2.>> Neben dem oben genannten Pr?fungen erfolgt noch eine Elektropr?fung gem. DIN/ISO , gemessen wird der Stromverbrauch pro Std.(w?hrend des Probelaufs der ASU) , Abgerechnung erfolgt ?ber den ?rtl. Energieversorger . bitte Belege der letzten Stromabrechnung oder Z?hlernummer vorlegen.
zu 3.>> Umsetzung der in 2005 verschobenen EU-Richtlinie nun im 2.Quartal 2006 , dabei handelte es sich um:
Das EU - Hofgericht hat im Rahmen der Gleichsetzung und Harmonisierung des EU-Rechts beschlossen allen EU-L?ndern Gleichbehandlung bei der KFZ-Kennzeichnung aufzuerlegen mit sofortiger Umsetzungspflichtdes Jahres
Das beinhaltet , das jeder Biker ein entsprechend kleines Nummernschild f?hren darf ,wenn das bisherige "Kuchenblech" behindert ,verunstaltet, bel?stigt oder nicht zumutbar ist.
Kleines Kennzeichen f?r grosse Motorr?der: (> 125 cc)
Wer das kleine, amtliche Kraftradkennzeichen (160 x 200/240 mm) an seinem Motorrad befestigen m?chte, muss 2 Regeln kennen. Erstens: das Motorrad muss vor Stichtag erstmals in Betrieb genommen worden sein. Und zweitens muss das Original-Schild vorhanden gestempelt montiert sein (oder eines, das der Pr?fer als ein solches identifiziert), welches i.d.R. bisher (min. 240 x 240 mm) ausgelegt ist. Der Satz, den der Pr?fer in den Pr?fbericht eintr?gt und der dann sp?ter im KFZ-Brief und -Schein vermerkt ist, muss lauten:
Kennzeichen gem. ? 72 STVZO nach Muster A der Anlage V zur STVZO (EU 01042006)
Die Abbildung zeigt als Muster die Ausf?hrung als Saisonkennzeichen.
Deutlich kleinere, zweizeilige Schilder (mit kleinerer Schrift, Zeichenh?he 49 mm in FE- Schrift oder DIN-Schrift) z.B. f?r Kraftr?der/Motorroller (ab 80 km/h) und bestimmte Zugmaschinen. Solche Kennzeichen werden in Ausnahmef?llen auch f?r Import-Pkw genehmigt, an denen ein Standardkennzeichen nicht oder nur schwer angebracht werden kann.
Antr?ge ab sofort m?glich , Formulare in begrenzter St?ckzahl kann ich mitbringen ansonsten im Internet abrufbar. W?rde empfehlen unverz?glich zu handeln , denn wenn es allgemein publik wird , wird der Andrang "grenzenlos" sein ,
zumal die Saison beginnt
Zu Sp?t kommt man immer rechtzeitig!
PS. Kopie v.Personalausweis,Kfz-Schein,Formular und Digitalbild v. Bike (hinten) ist mitzubringen (11.- € Geb?hr)
Wer mehr Infos haben m?chte oder Eintragungen machen m?chte/muss , am Sonntag 02.04.2006 ist ein Bikertreffen mit T?V , klick auf den Link und siehe bei NEWS oder Laufschrift
klick -->>
http://www.motorradfahrer-lev.de/index1.htm