J
JONNYDUCK
Gast
Saisonkennzeichen
Seit dem 1. M?rz 1997 gibt es f?r Fahrzeuge, die ein amtliches Kennzeichen f?hren m?ssen, nicht nur ein Versicherungskennzeichen, sondern das sog. Saisonkennzeichen. Der Vorteil f?r den Fahrzeug-Halter liegt darin, dass er - wenn er sein Fahrzeug nicht das ganze Jahr ?ber nutzen und daf?r zulassen will - nicht zweimal j?hrlich zur Zulassungstelle zwecks Wiederzulassung im Fr?hling und vor?bergehender Stillegung im Herbst fahren mu?. F?r den Halter bedeutet dies eine Ersparnis von Zeit und Geb?hren, bei der Beh?rde wird der Verwaltungsaufwand reduziert.
Der Geltungszeitraum des Saisonkennzeichens
Die G?ltigkeit des Saisonkennzeichens ist f?r einen bestimmten Zeitraum (mindestens zwei Monate, h?chstens 11 Monate) begrenzt. Dieser Zeitraum ist nicht erweiterbar. Will daher z.B. ein Motorradfahrer sein Motorrad in einem Jahr l?nger als w?hrend des Geltungszeitraums des Saisonkennzeichens nutzen, ist dies nicht ohne f?rmliche ?nderung des Zulassungszeitraums m?glich.
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Achtung: Die Saison ist gelaufen
Saisonkennzeichen f?r Motorr?der, Wohnmobile und Cabrios gelten oft nur bis Ende Oktober. In diesem Fall muss das Fahrzeug ab 1. November in die Garage, es darf nicht mehr auf ?ffentlichen Stra?en oder Pl?tzen geparkt werden. Wichtig: Das Fahrzeug hat in den Monaten, in denen es nicht zugelassen ist, auch keinen Versicherungsschutz. Lassen Sie sich also auch an sch?nen Wochenenden auf keinen Fall mehr zu einer Spritztour verleiten.
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Angaben auf dem Kennzeichen
Das Saisonkennzeichen enth?lt zus?tzlich zu den Angaben eines normalen Kennzeichens Angaben zum Zulassungszeitraum. Dieser wird rechts auf das Kennzeichen gepr?gt. (z. B. ein Zulassungszeitraum vom 1.4. bis 30.10.) Dabei gibt die Zahl oberhalb des Strichs den Monat des Beginns und die unterhalb des Strich den Monat an, an dem der Zulassungszeitraum endet.
Anwendbare Vorschriften
Auf das Saisonkennzeichen kommen s?mtliche Vorschriften zur Anwendung, die f?r das normale Kennzeichen gelten. Die einzige Besonderheit ist der beschr?nkte Geltungszeitraum des Kennzeichens.
Versicherungspr?mie f?r Saisonkennzeichen
Versicherer behandeln Saisonkennzeichen unterschiedlich. Viele kalkulieren die Pr?mie hierf?r inzwischen entsprechend der gew?hlten Versicherungsdauer. Andere verlangen hingegen den Kurztarif, was bei einer Zulassung von 6 Monaten z. B. mit 60 % der Jahrespr?mie zu Buche schl?gt. Wird das Kfz l?nger als 6 Monate versichert, erfolgt im folgenden Zulassungsjahr die Einstufung in die n?chst bessere Schadenfreiheitsrabattklasse (Schadenfreiheit vorausgesetzt).
Vor Vertragsabschluss sollte auf alle F?lle gekl?rt werden, ob der Versicherer Rabattmerkmale wie z.B. Garage, Allein- oder Wenig-Fahrer auch bei dieser Versicherungsform anbietet, was bei deren Inanspruchnahme zu einer g?nstigeren Pr?mie f?hren kann.
Achtung: Die Saison ist gelaufen
Saisonkennzeichen f?r Motorr?der, Wohnmobile und Cabrios gelten oft nur bis Ende Oktober. In diesem Fall muss das Fahrzeug ab 1. November in die Garage, es darf nicht mehr auf ?ffentlichen Stra?en oder Pl?tzen geparkt werden. Wichtig: Das Fahrzeug hat in den Monaten, in denen es nicht zugelassen ist, auch keinen Versicherungsschutz. Lassen Sie sich also auch an sch?nen Wochenenden auf keinen Fall mehr zu einer Spritztour verleiten.
Seit dem 1. M?rz 1997 gibt es f?r Fahrzeuge, die ein amtliches Kennzeichen f?hren m?ssen, nicht nur ein Versicherungskennzeichen, sondern das sog. Saisonkennzeichen. Der Vorteil f?r den Fahrzeug-Halter liegt darin, dass er - wenn er sein Fahrzeug nicht das ganze Jahr ?ber nutzen und daf?r zulassen will - nicht zweimal j?hrlich zur Zulassungstelle zwecks Wiederzulassung im Fr?hling und vor?bergehender Stillegung im Herbst fahren mu?. F?r den Halter bedeutet dies eine Ersparnis von Zeit und Geb?hren, bei der Beh?rde wird der Verwaltungsaufwand reduziert.
Der Geltungszeitraum des Saisonkennzeichens
Die G?ltigkeit des Saisonkennzeichens ist f?r einen bestimmten Zeitraum (mindestens zwei Monate, h?chstens 11 Monate) begrenzt. Dieser Zeitraum ist nicht erweiterbar. Will daher z.B. ein Motorradfahrer sein Motorrad in einem Jahr l?nger als w?hrend des Geltungszeitraums des Saisonkennzeichens nutzen, ist dies nicht ohne f?rmliche ?nderung des Zulassungszeitraums m?glich.
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Achtung: Die Saison ist gelaufen
Saisonkennzeichen f?r Motorr?der, Wohnmobile und Cabrios gelten oft nur bis Ende Oktober. In diesem Fall muss das Fahrzeug ab 1. November in die Garage, es darf nicht mehr auf ?ffentlichen Stra?en oder Pl?tzen geparkt werden. Wichtig: Das Fahrzeug hat in den Monaten, in denen es nicht zugelassen ist, auch keinen Versicherungsschutz. Lassen Sie sich also auch an sch?nen Wochenenden auf keinen Fall mehr zu einer Spritztour verleiten.
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Angaben auf dem Kennzeichen
Das Saisonkennzeichen enth?lt zus?tzlich zu den Angaben eines normalen Kennzeichens Angaben zum Zulassungszeitraum. Dieser wird rechts auf das Kennzeichen gepr?gt. (z. B. ein Zulassungszeitraum vom 1.4. bis 30.10.) Dabei gibt die Zahl oberhalb des Strichs den Monat des Beginns und die unterhalb des Strich den Monat an, an dem der Zulassungszeitraum endet.
Anwendbare Vorschriften
Auf das Saisonkennzeichen kommen s?mtliche Vorschriften zur Anwendung, die f?r das normale Kennzeichen gelten. Die einzige Besonderheit ist der beschr?nkte Geltungszeitraum des Kennzeichens.
Versicherungspr?mie f?r Saisonkennzeichen
Versicherer behandeln Saisonkennzeichen unterschiedlich. Viele kalkulieren die Pr?mie hierf?r inzwischen entsprechend der gew?hlten Versicherungsdauer. Andere verlangen hingegen den Kurztarif, was bei einer Zulassung von 6 Monaten z. B. mit 60 % der Jahrespr?mie zu Buche schl?gt. Wird das Kfz l?nger als 6 Monate versichert, erfolgt im folgenden Zulassungsjahr die Einstufung in die n?chst bessere Schadenfreiheitsrabattklasse (Schadenfreiheit vorausgesetzt).
Vor Vertragsabschluss sollte auf alle F?lle gekl?rt werden, ob der Versicherer Rabattmerkmale wie z.B. Garage, Allein- oder Wenig-Fahrer auch bei dieser Versicherungsform anbietet, was bei deren Inanspruchnahme zu einer g?nstigeren Pr?mie f?hren kann.
Achtung: Die Saison ist gelaufen
Saisonkennzeichen f?r Motorr?der, Wohnmobile und Cabrios gelten oft nur bis Ende Oktober. In diesem Fall muss das Fahrzeug ab 1. November in die Garage, es darf nicht mehr auf ?ffentlichen Stra?en oder Pl?tzen geparkt werden. Wichtig: Das Fahrzeug hat in den Monaten, in denen es nicht zugelassen ist, auch keinen Versicherungsschutz. Lassen Sie sich also auch an sch?nen Wochenenden auf keinen Fall mehr zu einer Spritztour verleiten.