
dark O
Donnie
Themenstarter
WINTERREIFENPFLICHT F?R PKW AB 1. J?NNER 2008
Diese neue Vorschrift wird vom 1.November bis 15.April gelten, wobei ausdr?cklich "winterliche Verh?ltnisse" herrschen m?ssen. Alternativ zu den Winterreifen k?nnen auch Schneeketten verwendet werden. Dies allerdings nur, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenh?ngenden, oder nicht
nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und wenn dadurch die Fahrbahnoberfl?che nicht besch?digt wird.
Der genaue Text lautet:
Lenker eines PKW, eines Kombikraftwagens oder eines LKW mit einem h?chsten zul?ssigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 Kg d?rfen bei winterlichen Fahrbahnverh?ltnissen, insbesondere bei Schnee, Matsch oder Eis, ihr Fahrzeug nur dann in Betrieb nehmen, wenn an allen R?dern Winterreifen montiert sind, oder wenn Schneeketten an den Antriebsr?dern angebracht sind.
Verst??e gegen die Vorschrift werden mit einer Organstrafverf?gung in der H?he von EUR 35,-- geahndet.
Erst wenn ein Gef?hrdungstatbestand vorliegt, wird es teuer: Winterreifens?nder k?nnen dann mit bis zu EUR 5.000,- bestraft werden.
Diese neue Vorschrift wird vom 1.November bis 15.April gelten, wobei ausdr?cklich "winterliche Verh?ltnisse" herrschen m?ssen. Alternativ zu den Winterreifen k?nnen auch Schneeketten verwendet werden. Dies allerdings nur, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenh?ngenden, oder nicht
nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und wenn dadurch die Fahrbahnoberfl?che nicht besch?digt wird.
Der genaue Text lautet:
Lenker eines PKW, eines Kombikraftwagens oder eines LKW mit einem h?chsten zul?ssigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 Kg d?rfen bei winterlichen Fahrbahnverh?ltnissen, insbesondere bei Schnee, Matsch oder Eis, ihr Fahrzeug nur dann in Betrieb nehmen, wenn an allen R?dern Winterreifen montiert sind, oder wenn Schneeketten an den Antriebsr?dern angebracht sind.
Verst??e gegen die Vorschrift werden mit einer Organstrafverf?gung in der H?he von EUR 35,-- geahndet.
Erst wenn ein Gef?hrdungstatbestand vorliegt, wird es teuer: Winterreifens?nder k?nnen dann mit bis zu EUR 5.000,- bestraft werden.