
Lakkes
Kleingixxer
Themenstarter
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- Noch nicht ganz entschlossen Gixxer K6 750 oder Kawa ZX6R 2005 :S
Moin Leude hab gester im I-net bissl rumgestöbert und hab da in einem anderen Forum diesen Artikel gefunden:
Seit 01.03.2007 darf die Polizei keine Auspuffe mehr beschlagnahmen,
die keine ABE haben oder zu laut sind. Weiterhing darf sie auch keine
Krads, an denen solche Auspuffanlagen verbaut sind, mehr stillegen oder
beschlagnahmen. Lediglich kann eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige mit einem Bußgeld von bis zu 25Euro erhoben werden.
Die Regelung gilt Bundesweit und ist die:
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
(Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) Geltung ab 01.03.2007
XXX
Sie ersetzt bzw. reformiert große Teile der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung(StVZO).
Weiterhin gilt: http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleR … 010307.pdf
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten
Stand: 01.03.2007 5. Auflage siehe Seite 234/ 0 Beschaffenheit der Fahrzeuge - § 30 StVZO 330000/330006 Sie haben das unvorschriftsmäßig gebaute/ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. 25,00Euro

Nun meine Frage: Stimmt das ? Wenn ja könnte doch jeder mit nem illegalen Auspuff rumfahren und hätte nicht vielz vor der Rennleitung zu befürchten
Also was haltet ihr davon stimmts oder stimmts nich
Mit freundlichen Grüßen Lakkes.
PS: Der Link funzt nich hab das einfach so aus dem Forum übernommen.
Seit 01.03.2007 darf die Polizei keine Auspuffe mehr beschlagnahmen,
die keine ABE haben oder zu laut sind. Weiterhing darf sie auch keine
Krads, an denen solche Auspuffanlagen verbaut sind, mehr stillegen oder
beschlagnahmen. Lediglich kann eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige mit einem Bußgeld von bis zu 25Euro erhoben werden.
Die Regelung gilt Bundesweit und ist die:
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
(Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) Geltung ab 01.03.2007
XXX
Sie ersetzt bzw. reformiert große Teile der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung(StVZO).
Weiterhin gilt: http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleR … 010307.pdf
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten
Stand: 01.03.2007 5. Auflage siehe Seite 234/ 0 Beschaffenheit der Fahrzeuge - § 30 StVZO 330000/330006 Sie haben das unvorschriftsmäßig gebaute/ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. 25,00Euro


Nun meine Frage: Stimmt das ? Wenn ja könnte doch jeder mit nem illegalen Auspuff rumfahren und hätte nicht vielz vor der Rennleitung zu befürchten

Also was haltet ihr davon stimmts oder stimmts nich

Mit freundlichen Grüßen Lakkes.
PS: Der Link funzt nich hab das einfach so aus dem Forum übernommen.
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