darf man beim motorradfahren filmen ???

Diskutiere darf man beim motorradfahren filmen ??? im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; Hallo Leute!!!! Hab mal eine bescheidende Frage hab uzrzeit Urlaub sprich viel zeit das wetter ist auch soweit so gut und da kam mir doch die Idee...
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Kleingixxer
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Hallo Leute!!!!
Hab mal eine bescheidende Frage hab uzrzeit Urlaub sprich viel zeit das wetter ist auch soweit so gut und da kam mir doch die Idee meine kleinen Ausflüge mit mein Bike zu filmen und bissel bei google rum gestöbert und mir erstmal ein schön Kamerahalter gebaut und zum testen meine digicam aufgebaut und mal ein paar kleine clips gedreht und irgendwann kam mir so der Gedanke was sagt die rennleitung dazu zb: allgemeine verkehrskontrolle und die sehen die kamera bei eim aufm bike und sagen so die ist beschlagnahmt und auf den videos sind diverse verkehrsverstöße drauf geschwindigkeitsüberschreitung ....usw können die da ein ans bein pinkeln oder dürfen die das garnicht vielleicht hat ja einer von euch da schon erfahrungen gemacht oder weiß genaueres
vielen dank für eure antworten
 
Arlen Ness

Arlen Ness

Racegixxer
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ich wüsste nicht warum das verboten sein sollte und beschlagnahmen können sie das so einfach nicht, eventuell die kamera wenns hart auf hart kommt aber das filmmaterial nicht das kannst ja rausnehmen oder löschen ;)

aber ich hab noch nie davon gelesen das es verboten sein soll bzw es werden immer mehr hersteller die diesen weg mit einschlagen und motorradgerecht herstellen
 
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Kleingixxer
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Ja aber wenn sie ein irgendwo rausziehen denn hat man ja kaum noch zeit die karte aus der cam zu holen und verstecken oder alles zu löschen.........
mache mir da echt gedanken drüber weil sowas könnte echt nach hinten losgegehn und denn ist erstmal zu fuß gehen angesagt
 
roadrunner

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Supergixxer
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weiß ja net ob man unbedingt immer aus aufnahmen ne uhrzeit oder nen datum herauslesen kann. wenn nicht muss dir erstmal nachgewiesen können das du gefahren bist was man auf dem filmmaterial sieht.
kann ja auchn kumpel oder so gewesen sein.

denk aber sowieso das die nicht einfach sich die kamera schnappen können und durchgucken.
 
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das ist schon richtig eig ist man ja selber nie zu erkennen!!! und uhrzeit und datum kann man ja einstellen bzw ganz weglassen so das man das nicht nachvollziehen kann.

aber wegen beschlagnahmen vielleicht reicht da ja schon der verdacht aus da ist die rennleitung ja immer bissel anderer meinung als man selbst
 
Arlen Ness

Arlen Ness

Racegixxer
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wenn du das so siehst das die rennleitung dir vllt das oder das oder jenes beschlagnahmen kann dann dürftest garnichts am bike machen, wenn du angst hast dürftest ja vllt nichtmal teile mit abe oder gutachten haben da sie ja trotzdem überprüfen könnten etc...

oder wenn ein getöntes visier hast dürftest auch nicht damit fahren weil sie dir das auch entziehen könnten usw usw also hab mal nicht SOOOOO viel respekt vor den grünen, ein wenig ist ok aber lieg denen nicht zu füßen das wollen die nur, umso mehr angst du denen zeigst umso mehr nehmen sie dich aus

wenn du denen bei einer kontrolle sagst "hier jungs ich filme für ein gesamtvideo der saison 2010 damit meine kinder später mal sehen wie das so war ..." oder lass dir was anderes einfallen aber sei kreativ und lass dir nicht die wörter im mund umdrehen
 
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Kleingixxer
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wenn du das so siehst das die rennleitung dir vllt das oder das oder jenes beschlagnahmen kann dann dürftest garnichts am bike machen, wenn du angst hast dürftest ja vllt nichtmal teile mit abe oder gutachten haben da sie ja trotzdem überprüfen könnten etc...

oder wenn ein getöntes visier hast dürftest auch nicht damit fahren weil sie dir das auch entziehen könnten usw usw also hab mal nicht SOOOOO viel respekt vor den grünen, ein wenig ist ok aber lieg denen nicht zu füßen das wollen die nur, umso mehr angst du denen zeigst umso mehr nehmen sie dich aus

wenn du denen bei einer kontrolle sagst "hier jungs ich filme für ein gesamtvideo der saison 2010 damit meine kinder später mal sehen wie das so war ..." oder lass dir was anderes einfallen aber sei kreativ und lass dir nicht die wörter im mund umdrehen[/QUOTE

geht mir ja nicht um dies und jenes geht mir nur um das filmaterial
und das man den ne schöne geschichte auftischen sollte ist mir schon klar wie zb dein beispiel ......
 
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Extremiac

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Vor ca. 5 Jahren wurde ich von einem Videomotorrad gefilmt.
Wir waren in einer Gruppe auf der Anreise zu einem Motorradtreffen.
Alle wurden "gefilzt" bis rauskam das ich mit meiner Racinganlage (in Bayern :D ) der Grund des zwischenstopps war.
Einer der Kumpels wollte sich einen Gag machen und mich mit dem Polizisten und dem Bike fotografieren.
Fazit der Polizist ist ausgetickert und hat ihm das fotografieren verboten.

Natürlich gibt es hier jetzt wieder die Unkenstimmen die auf das Grundgesetz oder Amnesty International pochen ... er hat es einfach gelassen und die Situation nicht noch weiter eskalieren zu lassen.
Schlußendlich war der Staatsdiener auch gnädig und hat "nur" mit der halben Härte seiner Möglichkeiten zugeschlagen.

Eines steht seit dem für mich fest. Bayern ist nicht Deutschland. :smilie_f:
 
Arlen Ness

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wenns dir um das reine filmen geht ist es doch völlig legal weil wozu ist eine videokamera sonst da ? :D

also langsam versteh ich nicht worauf die hinaus willst...
filmen kannst du doch in deiner freizeit was du willst ist ja deine kamera und deine interesse also wo sein das problem ,ich nix verstehe
 
FlashaStylz

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Nabend! :D

Ich glaube er möchte wissen ob die Rennleitung das Filmmaterial einsehen oder beschlagnahmen darf/kann wenn man Ihn z.B. dabei erwischt wie er mit 200 über die Landstrasse ballert oder gefährlich überholt! ;)
Mich würde das übrigens auch brennend interessieren! ;):D

Gruß Flasha
 
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die dürfen das nicht.
ein motorrad ist ein fahrzeug.wie ein pkw,lkw,bus.....
und wenn da ne cam auf dem armaturenbrett liegt geht die das nix an
ohne richterliche genehmigung!
einfach mal so ins handschuhfach schauen ist auch nicht drin....
 
Termi`s Princess

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Nennt man das nicht eingriff in den Strassenverkehr!


Ich stelle mir eher die Frage, man filmt fährt nicht regelkonform, verursacht einen Unfall oder wird darin verwickelt.
Das Filmmaterial wird beschlagnahmt und man sieht schön wie man gefahren ist, ob das dann unbedingt von Vorteil ist ? Ich denke nicht! Letztenendes lieferst du die Beweise die sie benötigen.

Im Zweifel wird dir sicher jedes Vergehen noch mit Punkten und Strafe "belohnt"!

Ausserdem warum filmt Mann? Sicher nicht um nochmal die Aussicht zu genießen, man treibt sich persönlich doch eher an die Grenzen, um sich mit seinen Künsten darstellen zu können. Selbst wenn es nicht bestraft wird, bin ich der Meinung zum Selbstschutz müßte es bestraft werden. Jetzt könnt ihr mich steinigen :D
 
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Nabend! :D

Ich glaube er möchte wissen ob die Rennleitung das Filmmaterial einsehen oder beschlagnahmen darf/kann wenn man Ihn z.B. dabei erwischt wie er mit 200 über die Landstrasse ballert oder gefährlich überholt! ;)
Mich würde das übrigens auch brennend interessieren! ;):D

Gruß Flasha


Genau das meine ich endlich einer der meine sorgen teilt :):)
 
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Gsxr-750k8

Kleingixxer
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die dürfen das nicht.
ein motorrad ist ein fahrzeug.wie ein pkw,lkw,bus.....
und wenn da ne cam auf dem armaturenbrett liegt geht die das nix an
ohne richterliche genehmigung!
einfach mal so ins handschuhfach schauen ist auch nicht drin....
klingt irgendwie plausiebel aber wenn die netten herren meinen es liegt der verdacht vor oder so ähnlich wer weiß was die für klausen haben und es daraufhin einsehen wollen das filmaterial es reicht ja schon wenn sie die cam in verwahrung nehmen und zb ein richterlichen beschluss besorgen wenn sie denn ein brauchen und denn gute nacht marie:mad:
 
BloodyRoar

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Ausserdem warum filmt Mann? Sicher nicht um nochmal die Aussicht zu genießen, man treibt sich persönlich doch eher an die Grenzen, um sich mit seinen Künsten darstellen zu können. Selbst wenn es nicht bestraft wird, bin ich der Meinung zum Selbstschutz müßte es bestraft werden. Jetzt könnt ihr mich steinigen
1. Man(n) ? Meinste nicht, es gibt auch Frauen die ihre Fahrten filmen? ;)

2. Ich filme um eben die Strecken etc. bei YouTube zu zeigen. Dass man nicht immer regelkonform fährt ist eine andere Sache. Aber ICH kann von mir sagen dass ich meine Fahrten nicht aufnehme um Videos a la Ghostrider und Co zu produzieren... ;)

Und ich bin ebenso der Meinung dass sie die bei einer normalen Kontrolle nicht einsacken dürfen. Eher bei dringendem Tatverdacht oder sowas... Aber selbst das glaube ich auch weniger... Weil wenn sie Beweise für sowas brauchen, nehmen sie es selbst auf ( Videomotorrad oder halt Videowagen... )
 
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klingt irgendwie plausiebel aber wenn die netten herren meinen es liegt der verdacht vor oder so ähnlich wer weiß was die für klausen haben und es daraufhin einsehen wollen das filmaterial es reicht ja schon wenn sie die cam in verwahrung nehmen und zb ein richterlichen beschluss besorgen wenn sie denn ein brauchen und denn gute nacht marie:mad:
naja wie schon oben, wer sagt das du das mopped gefahren bist (datum/uhrzeit nich dabei). und wie auch schonmal beschrieben die holen sich die beweise selbst und mehr is da net drin,weil sie es net dürfen.
bei motorrad-verkehrskontrollen sind die sowieso auf masse aus und net irgendwelche einzelfälle auseinanderzunehmen.

würd mir da auch keine gedanken machen.
 
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LDG

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klingt irgendwie plausiebel aber wenn die netten herren meinen es liegt der verdacht vor oder so ähnlich wer weiß was die für klausen haben und es daraufhin einsehen wollen das filmaterial es reicht ja schon wenn sie die cam in verwahrung nehmen und zb ein richterlichen beschluss besorgen wenn sie denn ein brauchen und denn gute nacht marie:mad:
hinterher besorgen gilt nicht.
und wer sagt das die cam an war!?!?

ich wurde vor 5 jahren mal angehalten weil ich nach leipzig wollte.
dummerweise war da grad ne nazi-demo und ich hab 2mm kurze haare.:D

sanikasten,warndreieck.fertig.
dann wollten die mein auto durchsuchen.
ich:"wer gibt ihnen das recht mein eigentum zu durchsuchen?"
bulle: "ein staatsanwalt in hannover!":D:o

und dann hab ich sie machen lassen....:püh
 
Jules

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Also die Kamera dürfen sie ohne weiteres nicht durchgucken.... Ist wie bei PC's, Aktenordnern, Festplatten und Co. Dazu braucht man ne richterliche Bestätigung.

Wäre aber nur dumm, wenn die Kamera an ist, während du auf die Kontrolle zufährst und du die Polizei mitfilmst... dann bringts dir auch nichts, wenn du Datum/Uhrzeit ausgeblendet hast und angibst, dein Kumpel sei gefahren :)

Aber ich glaube so lange man nicht angehalten wird, weil man große Kacke gemacht hat, hat man da nix zu befürchten.... is man aber son Spast mit großer Fresse, der seine Raserei aufnehmen muss, dann hat er es nicht anders verdient^^
 
Arlen Ness

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Ausserdem warum filmt Mann? Sicher nicht um nochmal die Aussicht zu genießen, man treibt sich persönlich doch eher an die Grenzen, um sich mit seinen Künsten darstellen zu können
ähm es gibt dennaus leute die das so zum spaß machen und nicht ihre heizerei aufnehmen...nur weil es ein paar machen heißt es nicht das es jeder macht
immer dieses alles aufeinander geschiebe :rolleyes:

so und back zum thema... im großen und ganzen kann man filmen wenn man nichts schlimmes macht ,daran ist ja auch nichts falsch
wenn du mal drauf angesprochen wirst von der rennleitung auf eine kamera kann man immer sagen die ist aus und wenn sie sagen dann zeigen sie mal kannst du nach deren genehmigung fragen aber ich denke nicht das die innerhalb von 1min eine genehmigung für einen unbekannten fahrer an land ziehen
 
Thema:

darf man beim motorradfahren filmen ???

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