le chevalier noir
Großgixxer
Themenstarter
Die der ein oder andere mitbekommen hat, wurde ja gestern das "Fahrradhelmurteil" gesprochen, in dem es darum ging, ob ein Radfahrer ohne Helm, eine Teilschuld zugeteilt bekommen bzw. Abzüge beim Schmerzengeld hinnehmen mussten.
Die Richter urteilten, dass durch das nicht tragen eines Helmes, den Radfahrer keine Schuld trifft. Quelle
Heißt das nun im Umkehrschluss, dass die vorangegangenen Urteilen (z.B.), in denen Motorradfahrer keine vollständige Schutzkleidung trugen und sich eine Mitverschulden anrechnen mussten, nun ungültig oder bleibt die Differenzierung zwischen Fahrrad- und Motorradfahrer weiterhin bestehen?
Die Richter urteilten, dass durch das nicht tragen eines Helmes, den Radfahrer keine Schuld trifft. Quelle
Heißt das nun im Umkehrschluss, dass die vorangegangenen Urteilen (z.B.), in denen Motorradfahrer keine vollständige Schutzkleidung trugen und sich eine Mitverschulden anrechnen mussten, nun ungültig oder bleibt die Differenzierung zwischen Fahrrad- und Motorradfahrer weiterhin bestehen?