J
JONNYDUCK
Gast
Verwarnungs- und Bu?geld bei ?berschreiten der Vorf?hrfrist
Bei einer ?berschreitung des Anmelde- oder Vorf?hrtermins zur HU von zwei bis vier Monaten ein Verwarnungsgeld in H?he von 15 EUR sowie bei einer ?berschreitung von vier bis acht Monaten ein Verwarnungsgeld in H?he von 25 EUR.
Der amtliche Bu?geldkatalog sieht bei einer ?berschreitung des Anmelde- oder Vorf?hrtermins zur HU um mehr als acht Monate einen Regelsatz in H?he von 40 EUR sowie 2 Punkte in Flensburg vor.
Eine ?berschreitung der Frist zur Abgasuntersuchung um mehr als zwei bis acht Monate wird mit einem Verwarnungsgeld von 15 EUR, eine ?berschreitung um mehr als acht Monate mit einem Bu?geld in H?he von 40 EUR sowie 1 Punkt in Flensburg geahndet
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Verk?rzung der M?ngel-Beseitigungsfrist
Der Halter eines Kraftfahrzeugs hat die M?ngel, die im Rahmen der HU festgestellt wurden, unverz?glich, sp?testens jedoch innerhalb eines Monats beheben zu lassen. Bislang galt hier eine Frist von zwei Monaten.
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Aufbewahrung des Untersuchungsberichtes
Die Neuregelung sieht vor, dass der Halter den Untersuchungsbericht der HU mindestens bis zur n?chsten HU aufzubewahren hat. Sofern der Untersuchungsbericht nicht ausgeh?ndigt werden kann, hat der Halter auf seine Kosten eine Zweitschrift zu beschaffen.
Nicht vorgeschrieben ist, dass der Halter den Untersuchungsbericht, vergleichbar mit den Fahrzeugpapieren, bei jeder Fahrt mitf?hrt.
Hinweis:
Die Aufbewahrungspflicht gilt auch f?r die im Rahmen der Abgasuntersuchung ausgestellte Pr?fbescheinigung.
Bei einer ?berschreitung des Anmelde- oder Vorf?hrtermins zur HU von zwei bis vier Monaten ein Verwarnungsgeld in H?he von 15 EUR sowie bei einer ?berschreitung von vier bis acht Monaten ein Verwarnungsgeld in H?he von 25 EUR.
Der amtliche Bu?geldkatalog sieht bei einer ?berschreitung des Anmelde- oder Vorf?hrtermins zur HU um mehr als acht Monate einen Regelsatz in H?he von 40 EUR sowie 2 Punkte in Flensburg vor.
Eine ?berschreitung der Frist zur Abgasuntersuchung um mehr als zwei bis acht Monate wird mit einem Verwarnungsgeld von 15 EUR, eine ?berschreitung um mehr als acht Monate mit einem Bu?geld in H?he von 40 EUR sowie 1 Punkt in Flensburg geahndet
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Verk?rzung der M?ngel-Beseitigungsfrist
Der Halter eines Kraftfahrzeugs hat die M?ngel, die im Rahmen der HU festgestellt wurden, unverz?glich, sp?testens jedoch innerhalb eines Monats beheben zu lassen. Bislang galt hier eine Frist von zwei Monaten.
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Aufbewahrung des Untersuchungsberichtes
Die Neuregelung sieht vor, dass der Halter den Untersuchungsbericht der HU mindestens bis zur n?chsten HU aufzubewahren hat. Sofern der Untersuchungsbericht nicht ausgeh?ndigt werden kann, hat der Halter auf seine Kosten eine Zweitschrift zu beschaffen.
Nicht vorgeschrieben ist, dass der Halter den Untersuchungsbericht, vergleichbar mit den Fahrzeugpapieren, bei jeder Fahrt mitf?hrt.
Hinweis:
Die Aufbewahrungspflicht gilt auch f?r die im Rahmen der Abgasuntersuchung ausgestellte Pr?fbescheinigung.