J
JONNYDUCK
Gast
Kennzeichengr??e
Bei der Zulassung von Fahrzeugen stellt sich oft die Frage, ob nicht ein kleineres Kennzeichen zugeteilt werden kann. Das genaue Aussehen der Kennzeichen, also Muster und Ma?e, ist in der Anlage V zur Stra?enverkehrszulassungsordnung (StVZO) verbindlich festgelegt. Ausnahmen von diesen Standardwerten bed?rfen einer beh?rdlichen Genehmigung. Auch die Kriterien hierf?r sind gesetzlich geregelt.
So wird f?r die Erteilung einer derartigen Ausnahmegenehmigung regelm??ig gefordert, da? der Platz f?r das Anbringen eines normal gro?en Kennzeichens nicht ausreicht und dass ein Umbau am Fahrzeug entweder technisch nicht oder nur mit unverh?ltnism??igem Aufwand m?glich ist.
Hierf?r wird in der Regel das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverst?ndigen f?r den Kraftfahrzeugverkehr gefordert. Die zust?ndige Beh?rde macht dieses Gutachten dann zur Grundlage f?r ihre Ermessensentscheidung ?ber die Erteilung der Ausnahmegenehmigung. Wird allerdings durch nachtr?gliche ?nderungen am Fahrzeug die Anbringung des regul?r gro?en Kennzeichens unm?glich, so steht das einer Ausnahmegenehmigung stets entgegen.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, da? auf die Erteilung einer derartigen Ausnahmegenehmigung grunds?tzlich kein Rechtsanspruch besteht.
Bei der Zulassung von Fahrzeugen stellt sich oft die Frage, ob nicht ein kleineres Kennzeichen zugeteilt werden kann. Das genaue Aussehen der Kennzeichen, also Muster und Ma?e, ist in der Anlage V zur Stra?enverkehrszulassungsordnung (StVZO) verbindlich festgelegt. Ausnahmen von diesen Standardwerten bed?rfen einer beh?rdlichen Genehmigung. Auch die Kriterien hierf?r sind gesetzlich geregelt.
So wird f?r die Erteilung einer derartigen Ausnahmegenehmigung regelm??ig gefordert, da? der Platz f?r das Anbringen eines normal gro?en Kennzeichens nicht ausreicht und dass ein Umbau am Fahrzeug entweder technisch nicht oder nur mit unverh?ltnism??igem Aufwand m?glich ist.
Hierf?r wird in der Regel das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverst?ndigen f?r den Kraftfahrzeugverkehr gefordert. Die zust?ndige Beh?rde macht dieses Gutachten dann zur Grundlage f?r ihre Ermessensentscheidung ?ber die Erteilung der Ausnahmegenehmigung. Wird allerdings durch nachtr?gliche ?nderungen am Fahrzeug die Anbringung des regul?r gro?en Kennzeichens unm?glich, so steht das einer Ausnahmegenehmigung stets entgegen.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, da? auf die Erteilung einer derartigen Ausnahmegenehmigung grunds?tzlich kein Rechtsanspruch besteht.