Optisch nicht so der ?berburner.Bekommste nich eingetragen.Wenn du bremst und dabei blinkst,siehst der hintermann es nicht.Wenn dir jemand auff?hrt und du hast so?n r?cklicht,k?nnte es versicherungs-technisch probleme geben.
?54 Fahrtrichtungsanzeiger
Kraftfahrzeuge m?ssen mit Blinkern ausger?stet sein. Diese m?ssen mit einer Frequenz von 1,5Hz (+-0,5Hz) in gleicher Phase blinken, ausgenommen an Kraftr?dern mit Wechselstrom-Lichtanlage. Sie m?ssen so angebracht und beschaffen sein, da? die Anzeige der beabsichtigten Richtungs?nderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverh?ltnissen von anderen Verkehrsteilnehmern deutlich wahrgenommen werden kann.
Eine Blinker-Kontrolleuchte im Blickfeld des Fahrers ist an Kraftr?dern nicht vorgeschrieben.
Erforderlich sind an Kraftr?dern paarweise angebrachte Blinkleuchten vorn und hinten. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfl?che der Blinker mu? von der durch die L?ngsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den hinteren Blinkern mindestens 12cm, bei den vorderen Blinkern mindestens 17cm und vom Rand der Lichtaustrittsfl?che des Scheinwerfers mindestens 10cm betragen.
Alternativ sind Blinkleuchten an beiden L?ngsseiten m?glich (Ochsenaugen). Dann mu? der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfl?che der Blinkleuchten von der erw?hnten Ebene mindestens 28cm betragen.
Der untere Rand der Lichtaustrittsfl?che mu? in beiden F?llen mindestens 35cm ?ber der Fahrbahn liegen.
Nach hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger d?rfen bei Motorr?dern, die ab dem 1.1.87 zugelassen worden sind, nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden