Alstare-Corona Rider
Supergixxer
Themenstarter
Mal so ne Frage an unsere Rechtsanwälte oder sonstigen Leute hier die vllt. weiterhelfen können.
Und zwar geht es darum, wie der Titel schon sagt, inwieweit Ordnungsbehörden (hier im speziellen Ordnungsämter der Landkreise/Stadtverwaltungen) gegen die StVO "verstoßen" können, um Geschwindigkeitsmessungen vorzunehmen.
Aufgefallen ist mir das, als ich letztens den Stadt-Blitzer in einer Bushaltestelle "parken" gesehen habe und dieser dort Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen hatte, um abzukassieren (Abends im Dunkeln, einfach nur ne gerade Straße in einem Quasi-Gewebegebiet -> Abzocke!). Soweit ich weiss ist aber das Parken in einer Bushaltestelle verboten. Nur halten ist erlaubt.
Genauso parken sie in einer Straße bei uns entgegen der Fahrtrichtung (keine Einbahnstraße). Auch hier bin ich mir sicher, dass das unzulässig ist. Allerdings fällt es schon ein bisl auf, wenn ein einziges Auto, dazu noch ein Kombi, falschrum steht .
Meiner Meinung nach entstehen die Blitzerfotos rechtswidrig, da die Ordnungsbehörde selbst gegen die StVO verstößt um die Messung vorzunehmen. Ich wurde zwar von denen noch nicht geblitzt, aber ich würde schon gerne wissen, ob es sich im Falle eines Falles lohnt, hier den Rechtsweg, sprich Widerspruch, einzulegen. Oder gibt es für solche Dinge Sonderregelungen, die es den Landkreisen/Städten erlaubt, Geschwindigkeitsmessungen vorzunehmen, auch wenn hier gegen die StVO verstoßen wird?
Gruß
Lars
Und zwar geht es darum, wie der Titel schon sagt, inwieweit Ordnungsbehörden (hier im speziellen Ordnungsämter der Landkreise/Stadtverwaltungen) gegen die StVO "verstoßen" können, um Geschwindigkeitsmessungen vorzunehmen.
Aufgefallen ist mir das, als ich letztens den Stadt-Blitzer in einer Bushaltestelle "parken" gesehen habe und dieser dort Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen hatte, um abzukassieren (Abends im Dunkeln, einfach nur ne gerade Straße in einem Quasi-Gewebegebiet -> Abzocke!). Soweit ich weiss ist aber das Parken in einer Bushaltestelle verboten. Nur halten ist erlaubt.
Genauso parken sie in einer Straße bei uns entgegen der Fahrtrichtung (keine Einbahnstraße). Auch hier bin ich mir sicher, dass das unzulässig ist. Allerdings fällt es schon ein bisl auf, wenn ein einziges Auto, dazu noch ein Kombi, falschrum steht .
Meiner Meinung nach entstehen die Blitzerfotos rechtswidrig, da die Ordnungsbehörde selbst gegen die StVO verstößt um die Messung vorzunehmen. Ich wurde zwar von denen noch nicht geblitzt, aber ich würde schon gerne wissen, ob es sich im Falle eines Falles lohnt, hier den Rechtsweg, sprich Widerspruch, einzulegen. Oder gibt es für solche Dinge Sonderregelungen, die es den Landkreisen/Städten erlaubt, Geschwindigkeitsmessungen vorzunehmen, auch wenn hier gegen die StVO verstoßen wird?
Gruß
Lars
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