und wenn man die nur auf der renne fahren will??
und bei privat personen sind doch auch artikel aus dem ausland aus zoll freie beträge...
Unterschiedliche Wertgrenzen für Freimengen bzw. Kleinbeträge haben unterschiedliche rechtliche Hintergründe und von jeder Regel gibt es möglicherweise Ausnahmen.
Hier eine kleine, nicht abschließende Übersicht der wichtigsten Wert- bzw. Betragsgrenzen, die auf Ausnahmen (z.B. verbrauchsteuer*pflichtige Waren) jedoch nicht eingeht!
3 Euro
Kleinbetragsregelung für Einfuhren im Reiseverkehr;
Beträge unter 3 Euro werden grundsätzlich nicht erhoben.
5 Euro
Kleinbetragsregelung für sonstige Einfuhren (außer im Reiseverkehr);
Beträge unter 5 Euro werden grundsätzlich nicht erhoben.
10 Euro
Kleinbetrag Einfuhrumsatzsteuer;
wenn keine Zölle oder Verbrauchsteuern zu zahlen sind, sondern nur die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) und der Einführer die EUSt als Vorsteuer bei seinem Finanzamt absetzen kann, werden EUSt-Beträge bis 10 Euro nicht erhoben.
22 Euro
Keine Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) werden erhoben, wenn der Gesamtwert je Sendung 22 Euro nicht übersteigt.
Mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 hat sich die Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen auf 150 Euro je Sendung erhöht, für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.
Von dieser Befreiung sind allerdings ausgeschlossen:
1. alkoholische Erzeugnisse,
2. Parfüm und Eau de Toilette,
3. Tabak und Tabakwaren.
Kaffee ist von der Verbrauchsteuerbefreiung ausgeschlossen, d.h. für Kaffee wird auch innerhalb der 22 Euro-Grenze die Kaffeesteuer erhoben.
50 Euro
Muster und Proben
Eine begrenzte Anzahl an Mustern und Proben in einer Sendung können bis zu einem Warenwert von 50 Euro abgabenfrei eingeführt werden. Weitere Bedingungen sind zu beachten.
45 Euro
Freimenge für Sendungen von Privat an Privat
Waren, die von einer Privatperson außerhalb des Zollgebietes der Europäischen Gemeinschaft an eine andere Person im Zollgebiet der Gemeinschaft gesandt werden, sind bis zu einem Gesamtwert von 45 Euro einfuhrabgabenfrei, wenn es sich um eine gelegentliche, nichtkommerzielle Sendung (=unentgeltlich) handelt und darüber hinaus bei Tabakwaren, Alkohol und alkoholischen Getränken sowie bei Parfüm und Eau de Toilette sowie bei Kaffee bestimmte Mengengrenzen nicht überschritten werden.
175 Euro
Reisefreimenge für Einfuhren von Personen unter 15 Jahren im Reiseverkehr aus Nicht-EG-Ländern
300 Euro
Reisefreimenge für Einfuhren von Personen ab 15 Jahren im Reiseverkehr aus Nicht-EG-Ländern, die nicht im See- oder Luftverkehr einreisen
430 Euro
Reisefreimenge für Einfuhren von Personen ab 15 Jahren im Reiseverkehr aus Nicht-EG-Ländern, die im See- oder Luftverkehr einreisen
250 Euro/50 Euro
Gemeinschaftsansässige und Gemeinschaftsfremde dürfen ohne Einfuhrgenehmigung Muster und Proben für einschlägige Handelsunternehmen oder Verarbeitungsbetriebe
1. von Waren der gewerblichen Wirtschaft bis zu einem Wert von 250 Euro je Einfuhrsendung
2. von Erzeugnissen der Ernährung und Landwirtschaft bis zu einem Wert von 50 Euro je Einfuhrsendung, ausgenommen Saatgut,
einführen.
700 Euro
Pauschalverzollung:
Für einfuhrabgabenpflichtige Waren, die Reisende gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch für ihren Haushalt oder als Geschenk in ihrem persönlichen Gepäck einführen
oder
in gelegentlichen Sendungen nichtkommerzieller Art von natürlichen Personen aus Gebieten, die weder zum Zollgebiet der Gemeinschaft noch zu der Insel Helgoland gehören, unentgeltlich an andere natürliche Personen übersandt werden und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch im Haushalt des Empfängers bestimmt sind
und
deren Wert je Reisender oder je Sendung 700 Euro nicht übersteigt, werden die Einfuhrabgaben nach pauschalierten Einfuhrabgabensätzen erhoben.