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Kleingixxer
Themenstarter
Hallo zusammen,
ich habe mir letztes Jahr im Juni eine GSXR 600 K5 von privat gekauft, sie war im Kaufvertrag als unfallfrei angegeben. Aufgrund der Rückrufaktion von Suzuki ist erst gestern bei einem Suzuki Vertragshändler aufgefallen, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein Unfallmotorrad handelt, da ein Teil an der Gabelbrücke abgebrochen ist (siehe Bild). Es ist wahrscheinlich sogar auf der Rennstrecke gefahren worden, weil bei der Ölablassschraube, sowie beim Öleinfülldeckel ein Loch vorhanden ist (siehe Bilder).
Daraufhin habe ich den Vorbesitzer kontaktiert. Dieser hat mir versichert, dass er keinen Unfall damit hatte und es auch nicht auf der Rennstrecke gefahren ist. Ich glaube ihm das auch, da er selber Polizist ist und sich mit Motorrädern auch nicht auskennt. Er hat das Motorrad bei einem Händler gekauft, bei dem er auch seine Reparaturen machen lassen hat. Ich bin mir fast sicher, dass der Händler ihm das so verkauft hat - in diesem Kaufvertrag stand auch unfallfrei! Mein Vorbesitzer wird jetzt mit dem Händler Kontakt aufnehmen.
Wisst ihr wie die rechtliche Lage in diesem Fall ist? Was kann ich tun? Ich habe das Fahrzeug privat gekauft und in dem Kaufvertrag ist eine Sachmangelhaftung ausgeschlossen.
Vielen Dank und Grüße
ich habe mir letztes Jahr im Juni eine GSXR 600 K5 von privat gekauft, sie war im Kaufvertrag als unfallfrei angegeben. Aufgrund der Rückrufaktion von Suzuki ist erst gestern bei einem Suzuki Vertragshändler aufgefallen, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein Unfallmotorrad handelt, da ein Teil an der Gabelbrücke abgebrochen ist (siehe Bild). Es ist wahrscheinlich sogar auf der Rennstrecke gefahren worden, weil bei der Ölablassschraube, sowie beim Öleinfülldeckel ein Loch vorhanden ist (siehe Bilder).
Daraufhin habe ich den Vorbesitzer kontaktiert. Dieser hat mir versichert, dass er keinen Unfall damit hatte und es auch nicht auf der Rennstrecke gefahren ist. Ich glaube ihm das auch, da er selber Polizist ist und sich mit Motorrädern auch nicht auskennt. Er hat das Motorrad bei einem Händler gekauft, bei dem er auch seine Reparaturen machen lassen hat. Ich bin mir fast sicher, dass der Händler ihm das so verkauft hat - in diesem Kaufvertrag stand auch unfallfrei! Mein Vorbesitzer wird jetzt mit dem Händler Kontakt aufnehmen.
Wisst ihr wie die rechtliche Lage in diesem Fall ist? Was kann ich tun? Ich habe das Fahrzeug privat gekauft und in dem Kaufvertrag ist eine Sachmangelhaftung ausgeschlossen.
Vielen Dank und Grüße
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