MPU - Medizinisch-Psychologische Untersuchung

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JONNYDUCK

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Grundlagen der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)

Allgemeine Hinweise
Die Fahrerlaubnisbeh?rde kann vom Inhaber einer Fahrerlaubnis oder vom F?hrerscheinbewerber im Interesse der Verkehrssicherheit verlangen, dass das Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle f?r Fahreignung innerhalb einer angemessenen Frist beigebracht wird. Diese Anordnung der Verwaltungsbeh?rde setzt allerdings voraus, dass Tatsachen bekannt werden, die berechtigte Zweifel an der k?rperlichen, geistigen oder charakterlich-sittlichen Eignung begr?nden. Die gesetzlichen Grundlagen sollen dabei sicherstellen, dass die MPU nach einheitlichen, verbindlichen und sachlichen Kriterien durchgef?hrt wird und Missbr?uche vermieden werden.

Gr?nde f?r die Anordnung der MPU

Die MPU kann angeordnet werden bei:

Bedenken gegen die k?rperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers
Befreiung von den Vorschriften ?ber das Mindestalter
Erheblichen Auff?lligkeiten bei der Fahrpr?fung
Straftaten im Zusammenhang mit dem Stra?enverkehr oder bei hohem Aggressionspotential
Beantragte Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach wiederholter Entziehung
Ersterwerb der Fahrerlaubnisse der Busklasse sowie bei Verl?ngerung dieser Klassen nach dem 50. Lebensjahr und Verl?ngerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbef?rderung ab dem 60. Lebensjahr
Beantragte Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung aufgrund des Punktsystems
Erneute Zuwiderhandlung in der Probezeit nach Neuerteilung einer zuvor entzogenen Fahrerlaubnis

Alkoholauff?lligkeit
Bei Anzeichen f?r Alkoholabh?ngigkeit ordnet die Fahrerlaubnisbeh?rde die Beibringung eines ?rztlichen Gutachtens an. Ansonsten ist ein MPU-Gutachten beizubringen, wenn
Anhaltspunkte f?r Alkoholmissbrauch vorliegen,
Zuwiderhandlungen im Stra?enverkehr unter Alkohol wiederholt begangen wurden oder
ein motorisiertes oder nichtmotorisiertes Fahrzeug im Stra?enverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,6 ? gef?hrt wurde.

Bet?ubungs- und Arzneimittelmi?brauch
Zur Kl?rung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Bet?ubungsmittel und Arzneimittel ist grunds?tzlich ein ?rztliches Gutachten beizubringen. Im Rahmen der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorherigem Entzug wegen Mi?brauchs von Bet?ubungs- und Arzneimitteln ist dagegen die Beibringung eines MPU-Gutachtens erforderlich.
Verfahren bei der Fahrerlaubnisbeh?rde

Die Verwaltungsbeh?rde hat nicht das Recht, ein Gutachten von Amts wegen einzuholen. Sie kann lediglich die Beibringung eines entsprechenden Gutachtens anordnen und dabei die kl?rungsbed?rftigen Fragen festlegen. Die Begutachtung erfolgt aufgrund eines vom Betroffenen zu erteilenden Auftrags. Auftraggeber und auch Kostenschuldner ist also der betroffene Fahrerlaubnisbewerber oder Fahrerlaubnisinhaber selbst.

Es unterliegt der freien Entscheidung des Betroffenen, ob er der Anordnung der Fahrerlaubnisbeh?rde Folge leistet. Weigert sich der Betroffene, sich untersuchen zu lassen, oder bringt er der Fahrerlaubnisbeh?rde das von ihr geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, darf sie bei ihrer Entscheidung auf die Nichteignung des Betroffenen schlie?en.

Durchf?hrung der Untersuchung

Die Untersuchung ist anlassbezogen und unter Verwendung der von der Fahrerlaubnisbeh?rde zugesandten Unterlagen ?ber den Betroffenen vorzunehmen. Der Gutachter hat sich an die durch die Fahrerlaubnisbeh?rde vorgegebene Fragestellung zu halten.

Gegenstand der Untersuchung sind nicht die gesamte Pers?nlichkeit des Betroffenen, sondern nur solche Eigenschaften, F?higkeiten und Verhaltensweisen, die f?r die Kraftfahreignung von Bedeutung sind (Relevanz zur Kraftfahreignung). Die Untersuchung darf nur nach anerkannten wissenschaftlichen Grunds?tzen vorgenommen werden. Vor der Untersuchung hat der Gutachter den Betroffenen ?ber Gegenstand und Zweck der Untersuchung aufzukl?ren. ?ber die Untersuchung sind Aufzeichnungen anzufertigen.

Bei Eignungszweifeln im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen ist auch das voraussichtliche k?nftige Verhalten des Betroffenen Gegenstand der Untersuchung. Bei Alkoholmissbrauch muss untersucht werden, ob der Betroffene den Konsum von Alkohol einerseits und das F?hren von Kraftfahrzeugen im Stra?enverkehr andererseits zuverl?ssig voneinander trennen kann. Das Gutachten kann empfehlen, dass durch geeignete und angemessene Auflagen sp?ter ?berpr?ft wird, ob sich eine g?nstige Prognose best?tigt. Das Gutachten kann auch geeignete Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung empfehlen.

Bei Untersuchungen im Zusammenhang mit dem F?hrerschein auf Probe, dem Punktsystem und Straftaten ist zu kl?ren, ob f?r die Zukunft zu erwarten ist, dass der Betroffene nicht mehr erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen oder Strafgesetze versto?en wird.

Erstellung des Gutachtens

Das Gutachten muss allgemein verst?ndlich abgefasst, nachvollziehbar und nachpr?fbar sein. Nachvollziehbar bedeutet, dass das Gutachten schl?ssig aufgebaut ist, also alle wesentlichen Befunde wiedergibt und die zur Beurteilung f?hrenden Schlussfolgerungen darstellt. Insbesondere im Hinblick auf die Fragestellung der Beh?rde muss das Gutachten in allen wesentlichen Punkten vollst?ndig sein. Der Umfang eines Gutachtens richtet sich nach der Befundlage. Bei eindeutiger Befundlage wird das Gutachten knapper, bei komplizierter Befundlage ausf?hrlicher erstattet. Das Gutachten muss auch wissenschaftlich nachpr?fbar sein; die Untersuchungsverfahren, die zu den Befunden gef?hrt haben, m?ssen angegeben werden. Dagegen sind die wissenschaftlichen Grundlagen f?r die Erhebung und Interpretation der Befunde nicht im einzelnen wiederzugeben.

Im Gutachten muss dargestellt und unterschieden werden zwischen der Vorgeschichte und dem gegenw?rtigen Befund. Die MPU kann unter Hinzuziehung eines Dolmetschers oder ?bersetzers, der von der Begutachtungsstelle f?r Fahreignung bestellt wird, durchgef?hrt werden; auch diese Kosten tr?gt der Betroffene. Wer den Betroffenen in einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung oder in einem Aufbauseminar betreut hat oder voraussichtlich betreuen wird, darf diese Person nicht untersuchen.

Rechtsmittel

Die Anordnung, ein Gutachten einer MPU-Stelle beizubringen, ist keine selbst?ndige Ma?nahme und damit kein anfechtbarer Verwaltungsakt. Nur die Entziehung einer Fahrerlaubnis oder versagte Neuerteilung kann mit Rechtsmitteln angegangen werden. Im Rahmen eines solchen Verwaltungsrechtsstreites wird dann auch gepr?ft, ob die Begutachtung tats?chlich angeordnet werden durfte.

Kosten der Begutachtung

Die Kosten der Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Pr?fer hat der Betroffene selbst zu tragen. Ihre H?he richtet sich nach der Art der zu begutachtenden M?ngel sowie dem erbrachten Arbeitseinsatz und wird in der Regel ca. 200 EUR bis 400 EUR betragen.

Umgang mit negativem Gutachten

Bereits bei der Auftragserteilung zur Begutachtung sollte die Zustimmung zur direkten Weiterleitung des Gutachtens von der MPU-Stelle an die F?hrerscheinbeh?rde verweigert werden. Der Proband sollte darauf bestehen, dass das Gutachten ausschlie?lich an ihn geschickt wird. Liegt ein negatives Testergebnis vor, so sollte das Gutachten keinesfalls an die Fahrerlaubnisbeh?rde weitergeleitet werden. Das Gutachten kommt sonst in die F?hrerscheinakte und bleibt darin ?in alle Ewigkeit?. Zwar verlangt die F?hrerscheinbeh?rde immer die Aush?ndigung des Gutachtens, kann dies aber nicht erzwingen. In einem solchen Fall sollte man den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis zur?cknehmen. Damit endet das F?hrerscheinerteilungsverfahren, so dass auch die Forderung der Fahrerlaubnisbeh?rde auf ?bergabe des MPU-Gutachtens hinf?llig wird.

Abgesehen von den F?llen, in denen das Gutachten aus rein medizinischen Gr?nden negativ ausf?llt, kann die MPU immer wiederholt werden. Es ist empfehlenswert, sich hier?ber von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten zu lassen. ADAC-Mitglieder k?nnen sich an einen ADAC-Vertragsanwalt wenden, dessen Anschrift im Internet unter hier abrufbar ist.

Der Untersuchte sollte ein negatives Gutachten genau und selbstkritisch durchlesen, weil er daraus entnehmen kann, welche Fehler nicht mehr gemacht und welche Argumente und Beweise bei einer Wiederholung der MPU vorgebracht werden sollen, damit der Test das n?chste Mal positiv ausf?llt.

Empfehlenswert ist es vielfach auch, sich an einen erfahrenen Diplom-Psychologen zu wenden, mit ihm das Gutachten durchzugehen und sich von ihm beraten zu lassen. Erforderlichenfalls kann man sich bei dem Diplom-Psychologen auch einer Nachschulung oder einer verkehrstherapeutischen Einzelbehandlung unterziehen. Hier wird man Ratschl?ge erhalten, wie man seine Chancen f?r die erneute Begutachtung verbessern kann.

Die MPU-Gutachter empfehlen in F?llen, in denen das Gutachten negativ ist, ?fters auch die Teilnahme an einem Nachschulungskurs f?r alkoholauff?llige Kraftfahrer. Hilfreich und von den MPU-Gutachtern ebenfalls vielfach empfohlen kann auch der Anschluss an eine Selbsthilfegruppe f?r Alkoholgef?hrdete oder -abh?ngige (z. B. Anonyme Alkoholiker) sein.
 
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