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Quelle: rsw.beck.de || beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 24. April 2007.F?r Fahranf?nger in der Probezeit soll Alkohol am Steuer k?nftig verboten sein. Mit einem absoluten Alkoholverbot will die Bundesregierung die Zahl der durch Alkohol verursachten Unf?lle reduzieren. Denn in den vergangenen zwei Jahren sei die Zahl alkoholisierter Fahranf?nger, die in einen Unfall verwickelt gewesen seien, weiter gestiegen. Gerade bei Fahranf?ngern sei Alkohol wegen des Zusammentreffens von Unerfahrenheit und alkoholbedingter Enthemmung am Steuer besonders gef?hrlich, f?hrt die Bundesregierung in dem von ihr vorgelegten Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/5047) an.
Nach Angaben des Bundestages vom 24.04.2007 wird der Entwurf am 26.04.2007 in erster Lesung ins Parlament eingebracht werden. Inkrafttreten soll das Gesetz am 01.08.2007. Nach dem Regierungsentwurf handelt ordnungswidrig, wer in der Probezeit nach ? 2a StVG als F?hrer eines Kraftfahrzeugs im Stra?enverkehr alkoholische Getr?nke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getr?nks steht. Das bestehende Stra?enverkehrsgesetz sieht eine Probezeit von zwei Jahren vor. Der Versto? gegen dieses Gesetz soll mit einer Geldbu?e in H?he von 125 Euro bestraft werden. Ein Fahrverbot ist nicht vorgesehen. Ein solches soll weiterhin erst bei mehr als 0,5 Promille drohen. Alkoholhaltige Medikamente und Lebensmittel sind von dem Verbot ausgenommen.
Bundesrat fordert gleichzeitige Koppelung des Alkoholverbots an Alter
Der Bundesrat will dagegen das Alkoholverbot nicht nur an die Probezeit, sondern zus?tzlich an das Alter koppeln. Die L?nderkammer pl?diert in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf f?r eine Koppelung des Verbots an die Altergrenze von 21 Jahren. ?Eine Koppelung an eine nur zweij?hrige Probezeit, die bei Erwerbern der Fahrerlaubnis A1 und bei Teilnehmern am Modellversuch Begleitetes Fahren ab 17 bereits mit 19 Jahren beendet w?re, w?rde dem Zweck des Alkoholverbots unzureichend Rechnung tragen?, so der Bundesrat. Die Fahrerlaubnis A1 f?r Kraftr?der kann bereits mit 16 Jahren erworben werden. Au?erdem wollen die Bundesl?nder, dass auch die Einnahme alkoholhaltiger Medikamente und Lebensmittel vom Verbot erfasst wird; die Gef?hrdungslage sei hier keineswegs reduziert.
Bundesregierung will Koppelung des Verbots an Alter pr?fen
W?hrend die Bundesregierung die Koppelung des Verbots an das Alter im weiteren Gesetzgebungsverfahren pr?fen will, lehnt sie es ab, alkoholhaltige Medikamente und Lebensmittel in das Gesetz mit einzubeziehen. Schlie?lich stelle ?die bestimmungsgem??e Einnahme von Medikamenten in vielen F?llen die Fahreignung gerade erst her?, so die Argumentation in einer Stellungnahme. Ebenfalls sieht sie keine Probleme, auch den Alkoholkonsum w?hrend des Fahrens in das Gesetz mit aufzunehmen. Diese ?Tatbestandsalternative der Aufnahme alkoholischer Getr?nke w?hrend der Fahrt erm?glicht auch den Nachweis mittels Zeugenbeweis?, schreibt die Bundesregierung. Der Bundesrat hat Bedenken, dass die ?Bu?geldbewehrung der Aufnahme alkoholischer Getr?nke w?hrend der Fahrt? verfassungswidrig ist. Diese sei der Verfassung nach nur zu ahnden, ?wenn der Fahrzeugf?hrer f?r die Verkehrssicherheit abstrakt gef?hrlich ist?.