D
dkoala
Gixxer
Themenstarter
Hy zusammen,
obwohl ich hier neu bin kann ich euch glaub auch was berichten.
Folgendes war geschehen.
Am 22.05.2010 wurde ich bei Gera Langeberg geblitzt, auf der Autobahn.
Die Geschwindigkeit war freigegeben bis auf einmal ein 80 Schild stand und paar Meter war der Blitz. Nicht einmal 1 Monat später erschien der Brief, ich war natürlich viel zu schnell.
Ich sollte 600 € Strafe zahlen und 3 Monate meinen Führerschein abgeben. Ich habe über meine Verkehrsrechtschutz einen Einspruch eingelegt und alles ging vor Gericht. Am 22.10.2010 fiel das Urteil. Es lautete 1 Monat Fahrverbot und 186 €.
wie ?
Der Anwalt hat alles geregelt. Dadurch das keine Verminderung der Geschwindigkeit per Schilder angekündigt wurde ( 130 / 100 / 80) und ! weil das Messgerät welches aus 3 Kameras bestand zu nah an dem 80 Schild war. Ich musste lediglich eine schriftliche Äußerung zu dem Vorwürfen abgeben. Das war alles. Da ich aber jedoch trotz dessen immer noch zu schnell war musste eine Mindeststrafe verhängt werden und das war die, die ich bekommen habe. Im Endeffekt bin ich zufrieden mit dem Urteil. Lieber nur einen Monat als drei und 186 € statt 600€.
Fazit: Widerspruch einlegen lohnt sich. Und zur Not auch vor Gericht gehen.
obwohl ich hier neu bin kann ich euch glaub auch was berichten.
Folgendes war geschehen.
Am 22.05.2010 wurde ich bei Gera Langeberg geblitzt, auf der Autobahn.
Die Geschwindigkeit war freigegeben bis auf einmal ein 80 Schild stand und paar Meter war der Blitz. Nicht einmal 1 Monat später erschien der Brief, ich war natürlich viel zu schnell.
Ich sollte 600 € Strafe zahlen und 3 Monate meinen Führerschein abgeben. Ich habe über meine Verkehrsrechtschutz einen Einspruch eingelegt und alles ging vor Gericht. Am 22.10.2010 fiel das Urteil. Es lautete 1 Monat Fahrverbot und 186 €.
wie ?
Der Anwalt hat alles geregelt. Dadurch das keine Verminderung der Geschwindigkeit per Schilder angekündigt wurde ( 130 / 100 / 80) und ! weil das Messgerät welches aus 3 Kameras bestand zu nah an dem 80 Schild war. Ich musste lediglich eine schriftliche Äußerung zu dem Vorwürfen abgeben. Das war alles. Da ich aber jedoch trotz dessen immer noch zu schnell war musste eine Mindeststrafe verhängt werden und das war die, die ich bekommen habe. Im Endeffekt bin ich zufrieden mit dem Urteil. Lieber nur einen Monat als drei und 186 € statt 600€.
Fazit: Widerspruch einlegen lohnt sich. Und zur Not auch vor Gericht gehen.